5 Wochen Ferien für alle, Arbeitszeitreduktion, Budget für Leistungslöhne

Empfehlung Lohnrunde 2017

2. Freie Halbtage, Brückentage, 5 Wochen Ferien

Auch wenn die finanziellen Mittel knapp sind, sollen die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes die Wertschätzung ihrer Arbeitgeberin spüren. Die Gewährung von zusätzlichen freien Halbtagen, zum Beispiel an Weihnachten oder Silvester, und die Einführung von Brückentagen bieten eine gute Gelegenheit.

Beträgt der Ferienanspruch noch immer vier Wochen, ist die Forderung einer fünften Ferienwoche richtig. Bei den meisten privaten und öffentlichen Arbeitgebern sind fünf Wochen bezahlte Ferien mittlerweile die Regel.

Die Einführung der fünften Ferienwoche nützt wiederum beiden Seiten, mithin auch der Arbeitgeberin, denn diejenigen, die noch keine fünfte Ferienwoche kennen, sind bei der Rekrutierung von gutem Personal klar im Nachteil gegenüber einer Arbeitsgeberin, die 5 Wochen Ferien anbietet.

3. Arbeitszeitreduktion

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist der Ansicht, dass über eine Arbeitszeitreduktion gesprochen werden muss. Der öffentliche Dienst in der Schweiz arbeitet verglichen mit dem europäischen Umfeld am meisten. In Frankreich, vor allem aber auch in den skandinavischen Ländern, ist die wöchentliche Arbeitszeit erheblich tiefer angesetzt. Öffentliches Personal Schweiz kann keine nachhaltige Begründung für diese Differenzen erkennen, zumal der öffentliche Dienst in der Schweiz engagiert erfüllt wird. Hier besteht also Diskussionsbedarf.

4. Nachholbedarf

Mehrere Verbände meldeten nach der letztjährigen Lohnrunde, dass bei ihnen noch immer Nachholbedarf besteht. Dieser Nachholbedarf entstand entweder durch eine in früheren Jahren nicht ausgeglichene Teuerung oder aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln für das Leistungslohnsystem.
Bestehende Rückstände sind deshalb unbedingt auszugleichen.

5. Fehlendes Budget für Leistungslöhne

Ein Leistungslohnsystem soll Mitarbeitende motivieren und diejenigen belohnen, die gute Arbeit leisten und sich für ihre Arbeitgeberin einsetzen. Wird ein Leistungslohnsystem eingeführt, muss deshalb auch das für die Umsetzung notwendige Budget bereitgestellt werden. Geschieht dies nicht und wird der Leistungslohn trotz erfüllten Bedingungen nicht gewährt, ist das System ein Affront gegenüber dem öffentlichen Personal.

Das kann nicht akzeptiert werden. Es ist deshalb unbedingt das notwendige Budget für die tatsächliche Umsetzung von Leistungslohnmodellen bereitzustellen.

6. Krankenkassenprämien

Die Krankenkassenprämien steigen stetig. Sie werden jedoch bei der Berechnung der Teuerung nicht berücksichtigt, da sie nicht Bestandteil des massgebenden Warenkorbs sind. Wird beim Entscheid über den Teuerungsausgleich nur auf den Landesindex der Konsumentenpreise bzw. die darauf berechnete Teuerung abgestellt, werden die durch Krankenkassenprämien verursachten Kosten deshalb nicht in die Berechnung mit einbezogen. Eine effektive finanzielle Mehrbelastung bleibt unberücksichtigt. Für das öffentliche Personal bedeutet dies, am Ende des Monats weniger Geld im Portemonnaie zu haben als im Vorjahr.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) ist deshalb der Ansicht, dass bei einem Entscheid über Lohnerhöhungen auch die steigenden Krankenkassenprämien berücksichtigt werden müssen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen, sei es bei der Teuerung, sei es durch eine Zulage, die auch das Lohngefälle berücksichtigt.

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