Einflussnahme im Gesetzgebungsprozess

Interview mit David Gerber, Leiter Fachstelle Personalvorsorgepolitik beim Eidgenössischen Personalamt

Herr Gerber, was arbeiten Sie?

Ich bin Fürsprecher. In anderen Kantonen nennt man das «Rechtsanwalt».

Wie war Ihr beruflicher Werdegang?

Ich habe 1982 hier im Eidgenössischen Personalamt angefangen und arbeite somit seit 34 Jahren in der Bundesverwaltung. Ich hatte nach ein paar Jahren vom Personalamt zum Rechtsdienst in der Finanzverwaltung gewechselt und ging später zur eidgenössischen Versicherungskasse, der damaligen Pensionskasse des Bundes. Dort war ich während sieben Jahren Vizedirektor.

Danach habe ich während vier Jahren in verschiedenen Funktionen bei der Post gearbeitet. Ich war stellvertretender Personaldirektor und hätte Direktor werden sollen, wollte das aus familiären Gründen aber nicht, da mein damaliger Chef mir erklärte, er wolle 150 % Einsatz von mir. Ich übernahm dann ad interim den Posten des Generalsekretärs. Als mein damaliger Chef gehen musste, verlor ich aufgrund der damit verbundenen Umstrukturierungen ebenfalls meine Stelle.

Mein Glück war, dass ich kurz vorher den Sozialplan ausgearbeitet und mit den Personalverbänden verhandelt habe. Ich wusste also genau was auf mich zukam und so habe ich in meiner beruflichen Laufbahn einen Sozialplan nicht nur rechtlich betreut, sondern auch selbst einen Austritt nach Sozialplan erlebt. Das war anfangs 1999.

Was kam danach?

Ich war dann ganz kurz arbeitslos fand aber nur wenig später eine neue Stelle hier beim Eidgenössischen Personalamt. Ich erhielt vom damaligen Direktor, Peter Hablützel, den ich von früher noch kannte, einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr.

Was waren dann Ihre Aufgaben?

In diesem Zeitpunkt wurde gerade das Beamtengesetz revidiert und der Beamtenstatus abgeschafft. Eine Entwicklung übrigens, die ich sehr befürwortet habe. Ich musste bei Stellenantritt sofort die Vertretung und Bearbeitung des Bundespersonalgesetzes im Ständerat übernehmen. Durch diese Arbeit kam ich in die Personalpolitik zurück.

Ich wurde wieder festangestellt und als sich im Jahr 2002 die Einführung des Beitragsprimats abzeichnete, war es naheliegend, dass ich das Projekt übernahm, da ich einen grossen Teil meiner beruflichen Laufbahn im Bereich der beruflichen Vorsorge verbracht hatte. Bis Mitte 2008 habe ich das Projekt «Einführung Bei-tragsprimat» als Hauptverantwortlicher geleitet. Anschliessend waren noch verschiedene Anpassungen notwendig, vor allem für die besonderen Personalkategorien wie Grenzwächter, Militär oder versetzbares diplomatisches Personal, die zum Teil seit Jahrzehnten eigene Pensionierungsvorschriften hatten. 2013 wurde dann auch die Verordnung angepasst. Anstelle eines Vorruhestandurlaubs, der mit 58 Jahren begann, wurde das sogenannte Versicherungssystem eingeführt. Die besonderen physischen und psychischen Belastungen der Angehörigen der besonderen Personalkategorien wurden mit zusätzlichen Arbeitgeberbeiträgen zu Gunsten der beruflichen Vorsorge abgegolten. Das Pensionierungsalter wurde auf 60 Jahre erhöht. Ein System das ich bereits 2006 vorgeschlagen hatte, aber aus politischen Gründen damals nicht umgesetzt werden konnte.

Was ist heute Hauptbestandteil Ihrer Arbeit?

Ich bin noch immer im Bereich berufliche Vorsorge als Leiter Fachstelle Personalvorsorgepolitik tätig.

In den letzten Jahren waren die Verordnung über die Versicherung der besonderen Personalkategorien, der Grundlagenwechsel im Jahr 2012 mit Auswirkungen auf den Umwandlungssatz sowie die Senkung des technischen Zinssatzes (2015) Themenschwerpunkte. Ausserdem bin ich verwaltungsintern beratend tätig.

Politisch ist das Projekt Altersvorsorge 2020 aktuell, welches aber erst im Sommer wieder im Nationalrat behandelt wird.

Zusätzlich gebe ich im Eidgenössischen Personalamt als Referent Kurse zum Thema finanzielle Vorsorge und stelle die Rolle des Arbeitgebers in der finanziellen Vorsorge vor.

Wie hat sich Ihre Arbeitssituation geändert, seit es ruhiger wurde um das Thema Altersvorsorge?

Ein Teil meiner Aufgaben hat sich im Laufe der letzten zwei, drei Jahre ausgedünnt. Da ich nicht mehr voll ausgelastet war, habe ich mit 60 Jahren mein Pensum freiwillig von 100 auf 80 % reduziert und beziehe nun eine Teilrente. Ich bin im Moment also teilpensioniert: 80 % Lohn und 20 % Rente.

Und das funktioniert gut?

Ja. Während den Weihnachtsfeiertagen habe ich aber entschieden, per Mitte 2016 altershalber auszutreten. Ursprünglich wollte ich bis Mai 2017 arbeiten, höre jetzt aber nach 34 Jahren auf. Im Herbst werde ich Grossvater, da passt die Pensionierung gut.

Was schätzen Sie an Ihrer Arbeit?

Ich bin zwar Fürsprecher, wollte aber nie in einer Anwaltskanzlei arbeiten. Als Student besuchte ich einen Vortrag von Peter Gasser, damaliger Generalsekretär der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, der uns erklärt hatte, dass wenn man als Jurist etwas bewegen möchte, dies in der Verwaltung am besten möglich ist, da dort die Einflussmöglichkeiten am Grössten sind.

Und das hat Sie für die Arbeit in der Verwaltung motiviert?

Ja, etwas bewirken zu können, hat mir immer gefallen. Das PUBLICA-Gesetz oder die gesetzliche Grundlage für das Beitragsprimat entsprachen bei Inkrafttreten zu etwa 80 % meinem ersten Entwurf. Es zeigt, dass man in einer solchen Funktion enorme Einflussmöglichkeiten hat.

Alt Bundesrat Koller hat mir im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestätigt, dass rund 70 % der Entwürfe der Verwaltung vom Bundesrat und Parlament angenommen werden. Das zeige klar, dass die Mitarbeitenden in der Verwaltung gut informiert sind und von ihrer Arbeit viel verstehen, insbesondere in Sachfragen. Es überzeugt bei den politischen Diskussionen zwar nicht immer die Sachlichkeit, aber doch sehr oft.

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