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Zur Lage des öffentlichen Dienstes

Unternehmenssteuerreform III

Ein weiteres Nein, ein Nein ohne Wenn und Aber, und ein Ja zum Referendum gibt es vom Öffentlichen Personal Schweiz (ZV) zur Unternehmenssteuerreform III.

Wir anerkennen, dass Steuerprivilegien der so genannten Statusgesellschaften abgeschafft werden müssen. Wir bestreiten aber, dass gleichzeitig fast 50% des gesamtschweizerischen Steuersubstrats bei den juristischen Personen vernichtet werden muss. Mit den Patentboxen wird eine neue Art von neuen Steuerprivilegien geschaffen, welche international bereits seit längerer Zeit heftig in der Kritik steht.

Man hebt zwar die privilegierte Besteuerung der ausländischen Erträge auf, schafft aber mit den Patentboxen und weiteren Massnahmen neue Privilegien und ermöglicht damit auch den Schweizer Unternehmen immaterielle Erträge in den Boxen privilegiert besteuern zu lassen und zum Beispiel ausländischen Forschungsaufwand in der Schweiz zum Abzug zu bringen.

Man legalisiert auf diese Weise einen illegalen Zustand in dem man allen Unternehmen in der Schweiz ermöglicht, in Teilbereichen von der privilegierten Besteuerung zu profitieren. Das geht nur solange gut bis die OECD die Abschaffung der Patenboxen fordert. Dies dürfte nach Einschätzungen von Fachleuten bereits in ein paar Jahren der Fall sein.

Bereits heute kann man feststellen, dass Unternehmen, welche im Forschungsbereich tätig sind, mit den Möglichkeiten der Unternehmenssteuerreform III keine Steuern mehr zahlen werden. Damit wird ein wesentlicher Schritt Richtung Nullbesteuerung der Unternehmen getan.

Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist bereits aus Rücksicht auf die natürlichen Personen, auf die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen und somit auch auf die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern nicht zu verantworten.

Zusätzlich wird durch das massive Absenken der Gewinnsteuersätze in den Kantonen der interkantonale Steuerwettbewerb stark angeheizt. Der Startschuss zu einem «race tot he bottom» bei den kantonalen Gewinnsteuersätzen wurde durch den Kanton Waadt gegeben, welcher beschlossen hat die Gewinnsteuersätze von heute 22.79% auf 13.79% zu senken.

Vergleichen wir mit dem Kanton Zürich: Der Kanton Zürich weist heute einen Gewinnsteuersatz von 21.15%. aus. Will er auch in Zukunft seine Wettbewerbsfähigkeit im interkantonalen Vergleich behalten, bedingt dies eine Steuersatzsenkung von 5 – 6 Prozentpunkten. Pro Prozentpunkt verliert die Stadt Zürich CHF 90 Mio…

Zudem werden durch die unterschiedliche Betroffenheit der Kantone und Kommunen die Ausgleichssysteme auf interkantonaler, und interkommunaler Ebene unnötig strapaziert. Gesamtschweizerisch wird ein Steuersubstrat von über CHF 3 Mia. nachhaltig vernichtet.

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich für die Unternehmen bereits äusserst grosszügige Buchführungsregeln, welche Steueroptimierung in grossem Stil ermöglichen. International betrachtet ist die schweizerische Steuerbelastung somit bereits heute äusserst moderat.

Öffentliches Personal Schweiz (ZV) erachtet die vorliegende Version der Unternehmenssteuerreform III aus den genannten Gründen als verantwortungslos. Sollten im Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat nicht massive Korrekturen vorgenommen werden, welche die Steuerausfälle in grossem Masse reduzieren, wird Öffentliches Personal Schweiz (ZV) das Referendum unterstützen.

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