Die im Vernehmlassungsentwurf ursprünglich vorgesehene Meldung und Veröffentlichung von Pflichtverletzungen wurde nach dem Vernehmlassungsverfahren leider fallengelassen. Die Information der Arbeitnehmenden (bzw. der Aktionäre bei börsenkotierten Unternehmen) vermag nicht dieselbe Wirkung zu erzielen. Um den Lohnanalysen mehr Gewicht zu verleihen, wären Massnahmen oder Sanktionen notwendig, wenn Diskriminierungen erkannt, aber nicht behoben werden.
Vorbild Island
Dass es auch anders geht, zeigen die Isländer: Ab dem 1. Januar 2018 müssen Unternehmen in Island mittels eines Zertifikats nachweisen, dass sie Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn zahlen. Tun sie dies nicht, können Betroffene vom Arbeitgeber Ausgleichszahlungen verlangen. An der Umsetzung sind isländische Gewerkschaften sowie Arbeitgeberorganisationen gleichermassen beteiligt.
Schlussbemerkung
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes steuert in die richtige Richtung und ist als Minimalvorlage zu begrüssen. Es wird sich zeigen, ob die Arbeitgeberseite die Selbstverantwortung wahrnimmt und Diskriminierungen so beseitigt werden können. Der Evaluationsbericht wird zeigen, ob weitergehende Massnahmen und strengere (staatliche) Kontrollen sowie Sanktionen notwendig sind, um eine tatsächliche Gleichstellung zu bewirken.