Mit Lohnanalysen gegen Lohnungleichheit

Rechtliche Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes

Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass zusätzliche staatliche Massnahmen notwendig sind, um dem Gleichstellungsgesetz mehr Wirkungskraft zu verleihen und die Lohngleichheit durchzusetzen.

Revision des Gleichstellungsgesetzes

Freiwillige Massnahmen wie der Lohngleichheitsdialog haben nicht oder nur unwesentlich zur Verbesserung der Lohnungleichheit beigetragen. Da die Lohngleichheit aber ein wichtiges Ziel für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist, hat der Bundesrat deshalb bereits im November 2015 einen Änderungsvorschlag des Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Botschaft zu dieser Gesetzesänderung liegt nun vor:

Mit dem revidierten Gesetz werden Arbeitgeber, die mehr als 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, in die Pflicht genommen. Sie sollen alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, welche von einer unabhängigen Stelle überprüft wird. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Börsenkotierte Unternehmen müssen überdies ihre Aktionäre über das Ergebnis orientieren. Die Informationspflicht soll einen Anreiz schaffen, dass die Unternehmen erkannte Unstimmigkeiten im Lohngefüge korrigieren.

Betroffen von dieser neuen Regelung wären 2 % aller Unternehmen im privaten und öffentlichen Sektor; sie beschäftigen rund 54 % aller Arbeitnehmenden in der Schweiz.

Der Revisionsvorschlag des Bundesrates setzt auf die Eigenverantwortung der Unternehmen. So gibt es weder staatliche Kontrollen noch Meldepflichten. Die Unternehmen haben die Wahl zwischen der Beauftragung von Revisionsunternehmen, anerkannten Lohngleichheitsexperten oder einer Arbeitnehmervertretung. Hinsichtlich der Analysemethode stellt der Bundesrat ein Standard-Analysemodell kostenlos zur Verfügung. Die Unternehmen sind jedoch frei, stattdessen eine andere wissenschaftliche und rechtskonforme Methode anzuwenden, wobei in diesem Fall die Überprüfung durch eine anerkannte Lohngleichheitsexpertin oder einen anerkannten Lohngleichheitsexperten durchgeführt werden muss.

Die Wirksamkeit dieser neuen zusätzlichen Massnahme soll periodisch überprüft werden. Spätestens 10 Jahre nach Inkrafttreten erhält das Parlament vom Bundesrat einen Bericht über die Evaluation; gleichzeitig soll der Bundesrat dann Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

Kritik der Gewerkschaften

Die Gewerkschaften begrüssen die Revisionsbemühungen des Bundesrates, fordern jedoch schärfere Massnahmen zur Umsetzung. Stossend ist, dass weder kontrolliert wird, ob die Lohnanalysen tatsächlich durchgeführt werden, noch Sanktionen bei einer fehlenden Lohnanalyse vorgesehen sind. Ebenso folgen keine Konsequenzen, wenn durch die Analyse erkannte Diskriminierungen nicht beseitigt werden. Es bleibt somit nach wie vor an den betroffenen Frauen hängen, Klage zu führen – meist verbunden mit hohen (Anwalts)Kosten und dem Risiko eines Stellenverlusts.

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