USR III und deren Auswirkungen

Bereits mehrmals wurde an dieser Stelle die Unternehmenssteuerreform III thematisiert und kritisch beleuchtet. Öffentliches Personal Schweiz (ZV) unterstützt das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III und beteiligte sich aktiv an der Unterschriftensammlung. Mit insgesamt ca. 57 000 gesammelten Unterschriften ist das Referendum zustande gekommen. Die Referendumsabstimmung wird am 12. Februar 2017 stattfinden. Es gilt sich nun dem Abstimmungskampf zu stellen, welchen zumindest die Befürworter der Reform bereits begonnen haben.

Auswirkungen der Reform

Analysiert man die ins Feld geführten Argumente etwas genauer, fällt auf, dass die Befürworter der Reform einige wenn nicht die wesentlichsten Punkte der Reform mit geschlossenen Augen übergehen. Die Steuerausfälle und deren Auswirkungen werden nie angesprochen oder dann verharmlost. Steuerausfälle in Kauf nehmen und in die Sicherung von 150 000 Arbeitsplätzen investieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz erhalten, sind die Hauptschlagwörter der Befürworter der Reform.

Mit keinem Wort wird erwähnt, wie wichtig für die Wirtschaft gut ausgebaute und qualitativ hochstehende öffentliche Dienstleistungen sind, die von gut ausgebildeten öffentlich Bediensteten erbracht werden. Die langjährige politische Stabilität in der bereits heute für Unternehmen steuergünstigen Schweiz ist ein weiterer Erfolgsfaktor unseres Wirtschaftsstandortes.
Die zu erwartenden gigantischen Steuerausfälle und der dadurch zu erwartende starke Leistungsabbau im öffentlichen Sektor wird einen stark negativen Einfluss auf die öffentlichen Dienstleistungen haben, was sich wiederum schlecht auf den Wirtschaftsstandort Schweiz auswirken dürfte.

Die Steuerausfälle

Die zu erwartenden grossen Steuerausfälle bedrohen Jobs im öffentlichen Dienst sowie die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern.
Wie entstehen die Steuerausfälle? Die vom Bund anlässlich eines Medienseminars gezeigte Grafik sagt mehr aus als tausend Worte.

Mit den vorgesehenen gesetzlichen Anpassungen resp. den Korrekturen der Bemessungsrundlagen haben Unternehmen die Möglichkeit, insofern die entsprechenden strukturellen Anpassungen vorgenommen werden, bis 80 Prozent des ursprünglich steuerbaren Gewinns zu sparen. Dazu gesellen sich noch die in den meisten Kantonen stark nach unten angepassten Gewinnsteuersätze.

Die Erfahrung der Unternehmenssteuerreform II zeigt deutlich auf, dass nach einer kurzen statischen Phase ziemlich rasch dynamische Effekte eintreten werden, was ein schnelles Ansteigen der Steuerausfälle zur Folge haben wird. Ein wesentlicher Faktor dürften auch die Beratungsfirmen sein, welche auf Steueroptimierung spezialisiert sind und den Schweizer Unternehmen ihre Dienste anbieten werden.
Die bis vor kurzem vor allem aufgrund der nach unten angepassten Gewinnsteuersätze der Kantone geschätzten Steuerausfälle von netto CHF 2,7 Mia. wurden vom Bund auf CHF 3 Mia. korrigiert.

Man braucht kein Prophet zu sein, um selbst abschätzen zu können, dass bereits nach kurzer Zeit ein dynamischer Prozess einsetzen wird und durch die Ausschöpfung der Steueroptimierungsmöglichkeiten kombiniert mit tieferen Gewinnsteuersätzen Steuerausfälle gigantischen Ausmasses eintreten dürften. Es ist zu befürchten, dass die Steuerausfälle die CHF 4 Mia. Grenze erreichen werden. Die jährlich wiederkehrend eintretenden Steuerausfälle würden damit finanzpolitisch gesehen ein historisches Ausmass annehmen.

Konsequenzen der Steuerausfälle

Die Kantone und Gemeinden sind ausgespart, die Personalbestände auf das absolute Minimum reduziert und weitere Sparmassnahmen kaum mehr zu verantworten. Die Folge wird ein dramatischer Leistungsabbau im öffentlichen Dienst sein. Die hauptbetroffenen Städte und Gemeinden und auch einige Kantone werden ihre Dienstleistungen stark reduzieren müssen, da die vom Bund in Aussicht gestellten Kompensationszahlungen an die Kantone ungenügend sind und die zum Ausgleich benötigten zum Teil massiven Steuererhöhungen sich bei Bürgerinnen und Bürgern politisch kaum durchsetzen dürften.

Die Befürworter der Reform sprechen von 150 000 Arbeitsplätzen, welche bei der Wirtschaft auf dem Spiel stehen. Bis heute hat niemand nur annähernd abzuschätzen gewagt, wie viele Jobs bei einer unveränderten Umsetzung der Reform im öffentlichen Dienst verloren gehen würden und was all die anzunehmenden Sparmassnahmen für einen negativen Gesamteffekt (auch für die Wirtschaft) verbunden mit einem deutlichen Verlust von Lebensqualität bei Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land haben wird.
Ich rufe in Erinnerung, dass der Verlust an Steuersubstrat in kurzer Zeit über CHF 3 Mia. betragen dürfte.

Fazit

Der vorgelegte Reformvorschlag ist abzulehnen. Die bereits heute abschätzbaren negativen Auswirkungen auf das Steuersubstrat sind unverantwortlich. Die Reform gefährdet Jobs im öffentlichen Dienst, führt zu Leistungsabbau und damit unweigerlich zu einem Verlust von Lebensqualität bei Bürgerinnen und Bürgern.

Das Nein zur Unternehmenssteuerreform III am 12. Februar 2017 bietet dem Bund die Möglichkeit zu einer Überarbeitung und Neuauflage, die Chance einen ausgewogenen Reformvorschlag vorzulegen. Ein neuer Reformvorschlag, welcher nicht zu derart gigantischen Steuerausfällen führt und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz, nebst den bereits heute für Unternehmen tiefen Steuern, durch den Erhalt von qualitativ hochstehenden öffentlichen Dienstleistungen, gutes öffentliches Personal sowie den Erhalt der Lebensqualität in Städten und Gemeinden sichert!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.