Die Rentenreform III

Persönliche Anregungen von alt ZV-Präsident Ruedi Brosi für den 3. Anlauf

Wir wissen: AHV und BVG Renten sind unterfinanziert. Jedes Jahr ohne Korrektur verschlechtert den Deckungsgrad, das heisst: Einnahmen und Ausgaben geraten mehr und mehr aus dem Gleichgewicht. Daraus folgt: Sehr dringliches Handeln ist nötig. Jedes Jahr des Zuwartens verteuert die Lösung des Problems. Der einzige Grund für die Unterfinanzierung ist die zunehmende Lebenserwartung. Die Ausrede, dass der heute zu geringe Kapitalzins eine wesentliche Rolle spiele, stimmt nur dann, wenn die Teuerung grösser als der Kapitalzins ist, was seit dem Jahr 2009 nicht mehr der Fall ist!

Was sind die Hauptgründe für das Fiasko der Rentenreformen I und II?

Anstatt nur allein die Renten ins Gleichgewicht zu bringen, sollten die Reformen gleichzeitig umstrittene alte Probleme lösen, mit dem Argument, damit zusätzliche befürwortende Stimmen zu gewinnen. Diese Zusätze sind aber wesentlich weniger dringend als das Hauptproblem und sind in der Refom III konsequent wegzulassen! Einzelne Nachträge zur Reform können später, falls überhaupt nötig, zur Abstimmung gebracht werden.

Die heute gültigen Rentengesetze für AHV und BVG haben sich bewährt!

Darauf beruht die vorliegende Reformvorlage, welche ausschliesslich zum Ziel hat, die Finanzierung in ein stabiles Gleichgewicht zu bringen und dabei die Besitzstände auch der zukünftigen Rentenbezüger zu wahren. Sie könnte wesentlich kurzfristiger zur Abstimmung gebracht werden als Reformvorlage II und dank Vereinfachungen eher die Zustimmung der Bevölkerung finden.

Worüber sollte in der Rentenreform III abgestimmt werden?

In der AHV und der beruflichen Vorsorge:

  • Erhöhung des Rentenalters für Frau und Mann um 1 Jahr und dies so rasch als möglich. Dies bringt wesentlich grössere Kosteneinsparungen und alle Aktiven sind gleichermassen an der Problemlösung beteiligt!
  • Die Gleichstellung des Rentenalters Mann/Frau ist vorerst zurückstellen.

In der AHV:

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sind bis zum finanziellen Gleichgewicht gleichmässig zu erhöhen. Dies muss die Grundfinanzierung der AHV bleiben (Umlagefinanzierung).
  • Für künftige Rentenbezüger: Alle vorgesehenen Leistungsverbesserungen zurückstellen, jedoch den Besitzstand sicherstellen.
  • Keine weitere rentenbedingte Erhöhung der Mehrwertsteuer!

In der beruflichen Vorsorge:

  • Obligatorium: Mindestzinssatz und Renten-Umwandlungssatz wie vorgesehen anpassen.

Das Weglassen aller für die Erreichung des finanziellen Gleichgewichts nicht grundlegenden Änderungen in den Reformen I und II, ermöglicht den Abstimmenden, das Ziel klar zu erkennen. Die verschiedenen in den Reformen I und II eingebauten Elemente, wie die Korrektur des Rentenalters Mann/Frau, die Rentenerhöhung um 70 Franken für Neurentner, der Einbezug der Mehrwertsteuer und die verschiedenen Kleinkorrekturen haben den meisten Stimmbürgern die Sicht auf das Wesentliche und die Übersicht über die Zusammenhänge versperrt und den Reformgegnern Ansätze für Kritik geboten. So könnte das «CHF 70-Problem» differenzierter über Ergänzungsleistungen gelöst werden.

Insbesondere muss klar gemacht werden, dass die Erhöhung des Rentenalters für beide Geschlechter «Das Kernthema» und wesentlich wichtiger als die Gleichschaltung der Rentenalter ist.

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