Bundesbeschluss zur Reform Altersvorsorge 2020

Kommentar

Finanzierung der AHV

Für die Sicherstellung der Finanzierung der AHV sieht das Reformpaket drei Massnahmen vor:

  • 0.6 Prozentpunkte MWST für die AHV in zwei Etappen (2018 und 2021),
  • Zuweisung des gesamtes Ertrags aus dem MWST-Demographieprozent an die AHV und
  • Überwachung des finanziellen Gleichgewichts der AHV durch den Bundesrat.

Wirklich von Interesse ist hier eigentlich nur die Erhöhung der Mehrwertsteuerprozente für die Finanzierung der AHV. Diese Massnahme ist unumgänglich, wenn am Rentenniveau in der AHV festgehalten werden soll. Aber, seien wir uns bewusst: Diese Massnahme setzt ein hohes Mass an Solidarität zwischen den Generationen voraus, was alles andere als selbstverständlich ist; ich erinnere nur ungern an das Abstimmungsergebnis zur Initiative AHVplus, wo die Grenzen der Generationensolidarität klar erkennbar wurden. Die anderen beiden Punkte würde ich schlicht als Selbstverständlichkeit einstufen. Beim dritten Punkt – dem Überwachungsgebot – wundere ich mich, dass dies überhaupt ein Punkt im Reformpaket bildet.

Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6 Prozent in vier Schritten zu je 0.2 Prozentpunkte pro Jahr

Willkommen in der Diskussion über Rentenklau, Umlagerungseffekte, überhöhte Renten usw. Über diese Thematik wurde in den letzten Jahren viel geschrieben und gesprochen. Die Fakten sind eigentlich bekannt: Die BVG-Einrichtungen sind verpflichtet, langfristig ein finanzielles Gleichgewicht zu gewährleisten. Sie müssen ihre Altersleistungen so ausrichten, dass sie auch finanziert werden können. Entscheidende Faktoren sind dabei die zunehmende Lebenserwartung und abnehmende Erträge auf den Vermögensanlagen. Wenn die BVG-Kassen auch langfristig bestehen sollen, müssen die Leistungsparameter an die Realitäten angepasst werden.

Geschieht dies nicht auf dem Weg der Senkung des Umwandlungssatzes, werden Sanierungsmassnahmen zur Bekämpfung von Unterdeckungen grossflächig die Regel sein.

Massnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus

Um das Rentenniveau zu erhalten, sieht der Bundesbeschluss flankierende Massnahmen vor:

  • Senkung und Flexibilisierung des Koordinationsabzugs: 40 Prozent des Jahreslohnes, jedoch mindestens die minimale AHV-Rente (2017: 14 100 Franken) und höchstens ¾ der maximalen AHV-Rente (2017: 21 150 Franken).
  • Anpassung der Altersgutschriftensätze : 7 % für 25- bis 34-Jährige (wie bisher); 11% für 35- bis 44-Jährige (+1 Prozentpunkt); 16% für 45- bis 54-Jährige (+1 Prozentpunkt) und 18% für 55- bis 65-Jährige (wie bisher).
  • Zuschüsse für die Übergangsgeneration (45 Jahre oder älter ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes) durch den Sicherheitsfonds BVG.

Die Massnahmen überzeugen nicht ganz. Aus meiner Sicht wäre eigentlich der Verzicht auf den Koordinationsabzug geboten und der Sparprozessbeginn hätte auf Alter 20 vorverlegt werden sollen. Die Zuschüsse für die Übergangsgenerationen vermögen die Differenz zwischen einer guten Lösung und dem im Bundesbeschluss Festgelegten (siehe oben) mit Sicherheit nicht zu kompensieren. Ich denke aber, im Sinne von Minimalanforderungen sind die flankierenden Massnahmen aus meiner Sicht dennoch grundsätzlich zu begrüssen.

Ausgleichsmassnahmen in der AHV

Um die Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Referenzalters für die Frauen auszugleichen und gewisse Vorsorgelücken zu schliessen, sind folgende drei Massnahmen im Bundesbeschluss enthalten:

  • Zuschlag von 70 Franken pro Monat auf alle neu entstehenden Altersrenten der AHV;
  • Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 Prozent auf 155 Prozent der Maximalrente;
  • Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozentpunkte ab 2021, um diese Verbesserungen zu finanzieren.

Diese Massnahmen waren am heftigsten umstritten, obwohl sie sozialpolitisch nach meiner Einstufung die grösste Tragweite haben, ich würde sie sogar als gesellschaftstragend einstufen. Dies, weil sie unmittelbar und für alle wirksam sind, währendem die BVG-Regelungen «lediglich» Mindeststandards darstellen, auch wenn sie wahrscheinlich fast einem Regelfall entsprechen. Für mich war die Haltung einzelner staatstragenden Parteien dazu im Parlament, die den Begriff «Volk» in der einen oder anderen Form in ihrem Namen tragen, völlig unverständlich.

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