Es muss eine neue Alterskultur entstehen

Interview mit Prof. em. Dr. Norbert Thom

Wie wichtig sind Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmende 55plus?

Die Weiterbildung ist ausserordentlich wichtig. Damit lässt sich die Lernfähigkeit erhalten. Sie ist ausserdem eine Investition in die Arbeitsmarktfähigkeit. Zu beachten ist, dass Personen mit einer hohen Ausbildung erfahrungsgemäss viel stärker zur Weiterbildung bereit sind.

Beschäftigte mit wenig Ausbildung und schlechten Erinnerungen an die Schulzeit meiden die Weiterbildung und fallen immer weiter zurück. Wir sollten deshalb über eine obligatorische Weiterbildung in allen Phasen des Erwerbslebens nachdenken.

Weshalb «lohnt» es sich für Arbeitgeber, auch in die Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmenden zu investieren?

Es lohnt sich, weil ältere Beschäftigte nicht mehr den Arbeitgeber wechseln wollen oder dies gar nicht mehr können. Angehörige der Generation Y (ca. 1980 bis 2000 geboren) bekunden eine viel grössere Wechselbereitschaft. Die Nutzungsdauer des erworbenen Wissens ist bei älteren Personen grösser.

Kennen Sie erfolgreiche Prognosen in anderen Staaten? Oder Lösungsansätze?

Zu beobachten ist, dass manche europäische Staaten, insbesondere die skandinavischen Länder, die Pensionsgrenzen flexibilisiert haben. In der Schweiz ist das leider ein Tabuthema. Dabei haben bei uns die Frauen und Männer Spitzenwerte in der Lebenszeiterwartung.

Als die AHV eingeführt wurde, ging man von einer viel kürzeren Zeitspanne aus, in der man Rente bezieht. Aufgrund der höheren Lebenserwartung wäre es also nur natürlich, das Pensionsalter entsprechend anzupassen, auch bei den Frauen. Die Arbeitgeber müssen allerdings den Beweis antreten, dass sie älteren Personen adäquate Stellen anbieten.

Würde das auch bei uns funktionieren?

Wir können uns durch ausländische Beispiele anregen lassen. Es gibt schweizerische Arbeitgeber, die in ihren internen Richtlinien bereits eine Weiterbeschäftigung bis zum 70. Lebensjahr zulassen (z.B. die Ypsomed AG in Burgdorf).

Ich bin der Ansicht, dass es mehr Flexibilität und eine Differenzierung braucht. Wer körperliche Arbeit verrichtet, sollte schon mit 60 Jahren in Rente gehen dürfen, hingegen können zum Beispiel Richter, Staatsanwälte, Hochschuldozenten oder Vertreter ähnlicher Berufsgruppen in der Regel länger als bis zum 65. Altersjahr arbeiten.

Es sollte deshalb bei den Diskussionen um das Rentenalter eine stärkere Differenzierung nach Berufsgruppen geben – Bauhandwerker, Lehrer usw. Auch sollte das Tabuthema des Frauenrentenalters gebrochen werden, da Frauen einerseits älter werden als Männer und es nicht um die Lohngleichheit, sondern um die Dauer des Rentenbezugs geht.

Zur Diskussion einer stärkeren Flexibilisierung gehört auch wieder die Möglichkeit, ab einem gewissen Alter in Teilzeitpensen oder als Berater arbeiten zu dürfen. Mir ist jedoch auch bewusst, dass dies finanziell oder fachlich nicht in allen Berufsgruppen möglich ist und ich diesbezüglich privilegiert bin: ich durfte nach meiner Pensionierung mit 65.5 Jahren an der Universität Bern weiterhin Studenten betreuen und in Projekten mitarbeiten.

Vielen Dank für das Gespräch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.