Abstimmungskampf im Baselbiet – Kündigung der Staatsangestellten analog OR

Signalwirkung auch für Private

Schweizerischer Standard für Kündigungsrecht ist nicht das OR. Standard sind die Regelungen gemäss den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) der verschiedenen Branchen, welche sozialpartnerschaftlich und gemeinsam mit Arbeitnehmenden erarbeitet wurden. Gerade aber diese GAV garantieren der Schweiz seit gut 70 Jahren einen zuverlässigen und effizienten Arbeitsmarkt und erhalten den Arbeitsfrieden. Nicht umsonst gilt die Ressource «Humankapital» in der Schweiz als äusserst erfolgreich und effizient.

Würde die Initiative «für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat» angenommen, hätte die Abstimmung Signalwirkung auf private Unternehmen. Ein Kündigungsrecht gemäss Obligationenrecht stellt, wie bereits ausgeführt, bloss das gesetzliche Minimum dar. Wenn gar Staatsangestellte «nach OR» gekündigt werden können, dann bestimmt auch «normale», privatrechtlich Angestellte. Eine Abwärtsspirale zuungunsten sämtlicher Arbeitnehmer würde in Gang gesetzt.

Wahlkampf – David gegen Goliath

Die Arbeitnehmerverbände der Kantonsangestellten des Kantons Basel-Landschaft bekämpfen aktiv die Initiative der Wirtschaftskammer, um weiterhin eine gerechtes und effizientes Kündigungsrecht zu gewährleisten. Dazu führen Sie mit einfachsten Mitteln einen Abstimmungskampf gegen eine Initiative mit einem irreführenden und vereinfachenden Titel, welcher aus der Feder der potenten Wirtschaftskammer Baselland stammt. Am 24. September 2017 wird abgestimmt, es bleibt noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Die Arbeitnehmerverbände der Staatsangestellten BL haben diesbezüglich gemeinsam eine Plakatserie erarbeitet, welche die gute, notwendige Arbeit der Staatsangestellten darstellt und zeigt, weshalb ein guter Kündigungsschutz unerlässlich ist. Lassen Sie sich überraschen!

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