Bundesrat hat Charta zur Lohngleichheit lanciert

Gleichstellung von Frau und Mann

Im Zentrum des zweiten nationalen Treffens zur Förderung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung stand die Charta «Lohngleichheit im öffentlichen Sektor». 25 Gemeinden und Kantone sowie der Bund haben diese bereits unterzeichnet. Mit der Charta soll der Vorbildcharakter der öffentlichen Hand hervorgehoben werden. Sie fordert den öffentlichen Sektor auf, seine Kompetenzen und Partnerschaften für eine bessere Lohngleichheit zu nutzen.

Der öffentlichen Hand kommt mit 300 000 Vollzeitstellen und einem jährlichen Beschaffungsvolumen von CHF 36 Milliarden eine enorme volkswirtschaftliche Bedeutung zu. undesrat Alain Berset betonte am nationalen Treffen in seinen Eröffnungsworten deshalb, dass die öffentlichen Arbeitgeber bei der Lohngleichheit Vorbild sein und ihren Einfluss nutzen müssen. Für ein intensiveres Engagement zu Gunsten der Lohngleichheit präsentierte er deshalb die «Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor».

Die Charta bezeugt die Entschlossenheit der unterzeichnenden Behörden, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann als Grundprinzip unserer Bundesverfassung und Grundwert unserer Gesellschaft zu fördern und jegliche Diskriminierung zu bekämpfen. Die Unterzeichnenden setzen sich gestützt auf die Charta für die folgenden Anliegen ein:

  1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind.
  2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen Verwaltung nach anerkannten Standards.
  3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften.
  4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen.
  5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.
    (Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor)

Weitere Kantone und Gemeinden sind eingeladen, die Charta zu unterzeichnen und sich zu ihrem Engagement für eine tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann zu bekennen, denn der Erfahrungsaustausch am Treffen der Regierungsvertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden hat gezeigt, dass verschiedene Behörden bereits wirkungsvolle Massnahmen zur Überprüfung der Lohngleichheit ergreifen konnten. Die Überprüfung soll aber nicht nur innerhalb der öffentlichen Verwaltung erfolgen, sondern auch bei Unternehmen, die von der öffentlichen Hand Aufträge oder Subventionen erhalten.

Unterstützt wird der öffentliche Sektor vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), welches Statistiken, rechtliche Grundlagen, das Analyse-Tool Logib, Tutorials, eine Helpline, Hinweise auf Workshops, eine Liste mit Fachpersonen und weiteres zur Verfügung stellt.

Die Charta hat zwar keine rechtlich bindende Wirkung, sie soll aber ein Signal an die öffentlichen und privaten Arbeitgeber aussenden, dass etwas getan wird und noch viel getan werden muss, um den Rückstand der Löhne der Frauen auszugleichen.

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