Verbandsarbeit im Vorstand

Freie Tage für Verbandsarbeit

Regelung in Personalerlassen

Verbände kämpfen zunehmend mit Rekrutierungsschwierigkeiten für ihren Vorstand oder das Präsidium. Ein Grund ist der mit einem solchen Amt verbundene zeitliche Aufwand, wenn dieser in der Freizeit erbracht werden muss und für Sitzungen oder Veranstaltungen tagsüber Ferientage bezogen werden müssen. 

Notwendig sind deshalb Absprachen mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil der Verbandsarbeit im Rahmen der Arbeitszeit erbracht werden kann. Es ist hierfür zu prüfen, ob das bestehende Personalreglement eine solche Vereinbarung bereits zulässt. Diese muss nicht explizit verankert sein, sondern ist auch möglich, wenn das Reglement Urlaub „in anderen Fällen“ zulässt. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen beim Arbeitgeber anzufragen, ob die Verbandsarbeit einer dieser Gründe darstellen kann. 

Fehlt eine solche Formulierung, empfiehlt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber hinsichtlich einer Anpassung des entsprechenden Personalerlasses. Die Verbandsleitung hat ein Papier verfasst, welches Informationen, Formulierungsvorschläge für eine Anpassung sowie Beispiele in bereits bestehenden Erlassen enthält. 

 

 

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